Windows Server in virtuellen Maschinen wird über die physischen Kerne des Hosts lizenziert, nicht über die Anzahl der vCPUs, die Sie einer VM spendiert haben. Sind die Kerne des Geräts vollständig abgedeckt, erlaubt die Edition Standard in der üblichen Staffelung zwei Windows-Server-Betriebssystemumgebungen, Datacenter beliebig viele auf genau diesem Host. Mindestkernzahlen pro Server und pro Prozessor bleiben zu beachten. Wer nur die virtuellen Kerne zählt, kauft am Bedarf vorbei, in beide Richtungen.

Welche Faustformel im Angebot danebenliegt

Die Verwirrung entsteht im Angebot: vier VMs mit je vier vCPUs werden als „16 Kerne“ gerechnet, obwohl der Host 24 physische Kerne hat, oder ein Host mit acht Kernen wird unter der Mindestmenge angesetzt. Dazu kommen Benutzer- oder Geräte-CALs, die von den Serverlizenzen nicht ersetzt werden, und SQL Server, das einem eigenen Modell folgt und nicht in der Windows-Lizenz enthalten ist. Eine fachlich richtige VM-Liste ohne diese drei Punkte ist noch kein Lizenzstand.

Sobald Maschinen zwischen zwei Hosts wandern, im Cluster oder per Replica im Ernstfall, muss der Zielhost die Last ebenfalls tragen dürfen. Es genügt nicht, nur den Alltagshost zu lizenzieren und den zweiten als „kaltes Blech“ zu führen, wenn die Bedingungen eine Lizenz auf der Seite verlangen, auf der die VM läuft oder hinlaufen kann. Diese Mobilitätsregeln ändern sich mit Produkt und Vertragsform. Wir lesen sie am aktuellen Microsoft-Lizenztext für Ihre Edition, statt eine Merkregel aus einem alten Projekt zu wiederholen.

Kerne zählen, Edition wählen, Umzug mitrechnen

  1. Kerne. Gezählt werden die physischen Kerne jedes Hosts, unter Beachtung der Mindestmenge. vCPUs der Gäste sind keine Lizenzkerne.
  2. Edition. Standard wird in Zweier-Staffeln der Windows-VMs gedacht, Datacenter wenn die Zahl der Windows-Gäste auf diesem Host das sinnvoll macht. Die Rechnung steht neben dem Angebot.
  3. CAL und SQL. Benutzer- oder Gerätezugriff und Datenbanklizenzen werden getrennt ausgewiesen. Sie sind nicht in der Host-Lizenz enthalten.
  4. Umzug. Jeder Host, auf den eine Windows-VM planmäßig oder im Notfall startet, wird gegen die Mobilitätsregeln der eingesetzten Vertragsform geprüft.
  5. Nachzug. Eine neue Windows-VM aktualisiert die Tabelle vor der Installation. Ein Linux-Gast wird nicht als Windows gezählt, aber in der Kapazität geführt.

Proxmox oder ESXi als Hypervisor ändert nichts daran, dass ein Windows-Gast lizenziert sein will. Der Hypervisor bringt das Gastbetriebssystem nicht mit. Umgekehrt ist Hyper-V kein Freifahrtschein für beliebig viele Windows-VMs; auch dort zählt die Edition des lizenzierten Hosts. Linux-Gäste folgen ihren eigenen Bedingungen und werden nicht still unter die Windows-Kernrechnung gemischt, aber sie belegen trotzdem RAM und Speicher, die der Host haben muss.

Woran Projekte in der Praxis scheitern

  • vCPUs mit physischen Kernen gleichsetzen.
  • Nur den aktiven Host lizenzieren, obwohl Replica oder Cluster die VM auf dem zweiten startet.
  • SQL Server und CALs in der Windows-Server-Zeile unterschlagen.
  • Eine OEM-Lizenz des alten Blechs stillschweigend auf den neuen Host und alle VMs weiterverwenden.

Beispiel aus dem Betriebsalltag

Ein Büro in Klosterneuburg betrieb sechs Windows-VMs auf Hyper-V und hatte einmal zwei Standard-Lizenzen gekauft, ohne die Kerne des später getauschten Hosts neu zu zählen. Der neue Server hatte mehr Kerne als der alte, die Mindestabdeckung war damit nicht mehr erfüllt, obwohl „dieselben VMs“ liefen. Wir haben die physischen Kerne gezählt, die nötige Staffel für die sechs Maschinen gerechnet und daneben vermerkt, dass ein geplanter zweiter Host für Replica dieselbe Frage noch einmal stellt, bevor Maschinen dorthin starten. SQL der Warenwirtschaft blieb als eigener Posten sichtbar, statt in der Windows-Zeile zu verschwinden. Die Tabelle liegt beim Wartungsvertrag, nicht im Postfach einer einzelnen Person.

Kurze Entscheidungshilfe

  • Sind die physischen Kerne jedes Hosts gezählt und nicht die vCPUs?
  • Ist klar, wie viele Windows-VMs die vorhandene Edition auf diesem Host deckt?
  • Steht SQL getrennt von Windows auf der Liste?
  • Ist geprüft, ob der zweite Host eine hinwandernde VM tragen darf?

Wenn Windows-Server-Lizenzen auf dem Virtualisierungshost bei Ihnen ansteht, klären wir den Umfang unverbindlich: Hyper-V. Hyper-V Einzelhost oder Cluster Alternativ direkt Kontakt aufnehmen oder die häufigen Fragen lesen.